Hauptzuwendungsgeber

Benennen Sie Ihre Hauptzuwendungsgeber:
Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn vom Hundert Ihrer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Ebenso Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen. Sie werden nur nach Einwilligung derselben veröffentlicht; sollte keine Einwilligung vorliegen, aber als „Großspender von Privatpersonen“ gekennzeichnet. Mindestens ein Hauptzuwendungsgeber ist von Ihnen zu benennen.

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#NameOrtAktionen
1Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern